Häufige Fragen rund um Supervision
Was ist Aufgabe des Supervisors?
Der Supervisor bietet Hilfestellungen an, damit Probleme besprochen und bearbeitet werden können. Er sorgt dafür, dass ein Rahmen geschaffen wird, in dem ein vertrauensvoller und wertschätzender Austausch möglich wird. Überforderungen im täglichen Umgang miteinander sollen abgebaut werden. Der Supervisor löst keine Probleme stellvertretend für die Gruppe, das Team oder den Einzelnen.
Was ist Aufgabe der Teilnehmenden?
Die Teilnehmer sind gezwungen, sich mit sich selbst, mit den anderen und mit dem Problem auseinanderzusetzten. Oftmals wird Supervision als Pflichtveranstaltung bzw. Weiterbildungsmaßnahme verpflichtend vom Arbeitgeber für Arbeitnehmer vorgeschrieben, um die Arbeitsfähigkeit der Arbeitnehmer in der Organisation zu erhalten. Supervision trägt zur Organisationsentwicklung bei. Für ehrenamtliche Mitarbeiter einer Organisation kann Supervision nur auf freiwilliger Basis angeordnet werden.
Wann bietet sich eine Supervision an?
Durch Supervision gelingt es, Prozesse zu erkennen und zu verstehen, an welchen Stellen wir Abläufe unterbrechen, Muster irritieren und Verhaltensweisen verändern können. Supervision macht einen Möglichkeitsraum auf, in dem eigene Lösungen entdeckt werden. Der Supervisor hat nie die Lösung. Er fragt nach, regt zum Nachdenken an, um vielleicht auch das Problem hinter dem Problem zu erkennen.
Supervision bietet sich dann an, wenn ein Umfeld geschaffen werden soll, in dem Fälle konstruktiv zum Wissenserwerb oder Erfahrungsaustausch dargestellt werden. Durch den Austausch kann eine nachvollziehbare Lösung gefunden werden.
Supervision ist die Koordination der konstruktiven Lösungsfindung mit Erfahrungsgewinn für alle Beteiligten.
Was Supervision nicht leisten kann
Supervision kann nicht stellvertretend für die Gruppe, das Team oder den Einzelnen Konflikte mit dem Vorgesetzten lösen. Der Supervisor kann keine Aufgaben übernehmen, die den Rollen des Gewerkschafters oder des Betriebsrats/Personalrats zuzuordnen sind. Supervision findet ihre Grenze, wenn die Zusammenarbeit nachhaltig gestört ist und die Kommunikation nicht mehr gelingt.
Bestimmte Lebensereignisse erfordern für den Einzelnen eine längerfristige Aufarbeitung, Begleitung und Heilung. Dies kann nur von einer Therapie auf Krankenschein geleistet werden.
Weitere Details zur Supervision mit Ralf Hauser
Die Zielgruppen für Supervision mit Ralf Hauser
Gruppen und Teams in Umbrüchen.
Gruppen und Teams, die überstrukturiert sind und deshalb Schwierigkeiten haben, die Themenstellungen des beruflichen Alltags zu bewältigen. Umgekehrt auch chaotische Gruppen und Teams, die Kreativität und Spontanität leben und dabei zu wenig Strukturen vorfinden, um den Arbeitsalltag zu bewältigen.
Gruppen und Teams, die bereit sind, über ihr Denken, Fühlen und Handeln nachzudenken und dadurch mehr über sich selbst zu erfahren.
Industrieunternehmen, Dienstleistungsunternehmen, Sozialunternehmen, Öffentlicher Dienst, Steuerberatungskanzleien.
Ich arbeite mit Unternehmen und Organisationen als Supervisor zusammen, wenn dem Auftraggeber wichtig ist, dass die Arbeitsfähigkeit kontinuierlich sichergestellt wird bzw. die Qualität der Arbeit durch Supervision erhalten bleiben soll.
Termine, Ablauf und Kosten
Termine: nach Vereinbarung, gerne auch am Wochenende, zum Beispiel samstags zwischen 9 und 12 Uhr oder 13 und 15 Uhr.
Ort: nach Vereinbarung
Ablauf: Es findet eine kostenlose Auftragsklärung mit dem Auftraggeber statt (ca. 30 Minuten). Außerdem findet eine kostenlose Auftragsklärung mit dem Team oder der Gruppe statt. Diese Auftragsklärung kann bereits eine erste Supervisionssitzung sein (bis ca. 1,5 Stunden möglich). Danach entscheiden Auftraggeber und Team/Gruppe über eine vergütete Zusammenarbeit.
Die Gruppen- oder Teamsupervisionen dauern pro Termin 2 Stunden. Die Gruppe oder das Team kann ab einer Teilnehmerzahl von 3 bis maximal 15 Teilnehmenden an den Themenstellungen der Arbeitswelt arbeiten. Bei größeren Gruppen oder Teams müssen Stellvertreter in die Supervisionssitzungen entsandt werden.
Finanzielles Investment: 60 Minuten = 150 €. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Pro gefahrenem Kilometer werden 0,35 € abgerechnet.